Häufige Fragen

Diese Seite beantwortet häufig wiederkehrende Fragen meiner Kunden. Falls Sie hier nicht fündig werden, bin ich gerne bereit Sie persönlich zu beraten.
Was darf ich als Laie selbst installieren?

Das Montieren von Beleuchtungskörpern und den dazugehörigen Schaltern ist erlaubt. Weitergehende Installationen sind verboten.
Nur mit nachträglicher Kontrolle sind Installationen hinter einem einpoligen Fehlerstromschutzschalter (FI) max. 30 mA erlaubt.

Achtung!
Für diese dem Laien erlaubten Auf- und Unterputzinstallationen ist Fachwissen Voraussetzung. Wie der Fachmann, muss auch er die einschlägigen Vorschriften beachten (NIN). Auch der Laie ist für Schäden, Unfälle etc. vollumfänglich verantwortlich.

Um Unfälle zu vermeiden, sowie Zeit und Kosten zu sparen, rate ich dringend, den für die Kontrolle vorgeschriebenen Elektrofachmann bereits während der Planungsphase beizuziehen. Er wird Sie bezüglich Einhaltung der Vorschriften, Verwendung des richtigen Materials und der fachgerechten Ausführung beraten. Er wird die notwendigen Formalitäten für Sie erledigen.

Wie häufig werden Liegenschaften betreffend Elektroinstallationen kontrolliert?

Der jährlichen Kontrolle unterliegen die elektrischen Installationen auf Baustellen, Märkten, Tankstellen, medizinisch genutzte Räume (OP's) u.a.m.

Der Kontrolle alle fünf Jahre unterliegen die elektrischen Installationen:
  • in Bühnen von Theatern
  • in Fahrzeugreparaturwerkstätten
  • der Industrie und des Grossgewerbes
  • in Schulen
  • in Bauten und Räumen, die der Aufnahme einer grösseren Anzahl von Personen dienen, wie Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels und Gaststätten, Asyle, Kinderheime, Spitäler, Kasernen
  • auf Campingplätzen und bei Bootsanlegestellen
Der Kontrolle alle zehn Jahre unterliegen die elektrischen Installationen:
  • in nassen, gewerblich benutzten Räumen
  • in feuergefährdeten, gewerblich benutzten Räumen
  • in gewerblichen Werkstätten
  • in Bürogebäuden
  • in Kirchen
  • in landwirtschaftlichen Betrieben
Der Kontrolle alle zwanzig Jahre unterliegen alle übrigen elektrischen Installationen.

Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.

(Die Aufzählung ist nicht abschliessend)
Was ist der Unterschied von ADSL und ISDN?

  ISDN ADSL
Anzahl Telefon-Nummern mind. 3 1
Einsatz der Leitung für Frei wählbar (PC, Telefon, Fax) 1 für PC
1 für Telefon oder Fax
Anruferkennung ja, mit ISDN-Geräten ja, nur auf dem PC
Anzahl Endgeräte max. 8 digitale
max. 4 analoge
max. 1 digitales Modem
max. 3 analoge
Geschwindigkeit 64 kbit/s pro Linie 256 kbit/s
monatliche Grundgebühr ca. Fr. 43.- pro Monat (Swisscom) ca. Fr. 49.- pro Monat (Swisscom)
Was darf ich nicht vergessen bei einem Umzug?

14 Tage im Voraus
Dem Telecom-Anbieter die Adressänderung bekannt geben und falls notwendig die neue Telefonnummer bestellen.
Bei ISDN- oder ADSL-Installationen mit dem Nachmieter die Übernahme der Installation absprechen. Ansonsten Grundinstallation wieder herstellen.

10 Tage im Voraus
Dem Energie liefernden Elektrizitätswerk die Adressänderung mitteilen und das Ablesen der Zähler veranlassen.