Diese Seite beantwortet häufig wiederkehrende Fragen meiner Kunden. Falls Sie hier nicht fündig werden, bin ich gerne bereit Sie persönlich zu beraten. | |||||||||||||||||||||
Was darf ich als Laie selbst installieren?
Das Montieren von Beleuchtungskörpern und den dazugehörigen Schaltern ist erlaubt.
Weitergehende Installationen sind verboten. Für diese dem Laien erlaubten Auf- und Unterputzinstallationen ist Fachwissen Voraussetzung. Wie der Fachmann, muss auch er die einschlägigen Vorschriften beachten (NIN). Auch der Laie ist für Schäden, Unfälle etc. vollumfänglich verantwortlich. Um Unfälle zu vermeiden, sowie Zeit und Kosten zu sparen, rate ich dringend, den für die Kontrolle vorgeschriebenen Elektrofachmann bereits während der Planungsphase beizuziehen. Er wird Sie bezüglich Einhaltung der Vorschriften, Verwendung des richtigen Materials und der fachgerechten Ausführung beraten. Er wird die notwendigen Formalitäten für Sie erledigen. |
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Wie häufig werden Liegenschaften betreffend Elektroinstallationen kontrolliert?
Der jährlichen Kontrolle unterliegen die elektrischen Installationen auf Baustellen, Märkten, Tankstellen, medizinisch genutzte Räume (OP's) u.a.m. Der Kontrolle alle fünf Jahre unterliegen die elektrischen Installationen:
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden. (Die Aufzählung ist nicht abschliessend) |
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Was ist der Unterschied von ADSL und ISDN?
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Was darf ich nicht vergessen bei einem Umzug?
14 Tage im Voraus
10 Tage im Voraus |